Klassenpflegschaft

 

Entsprechend dem Schulgesetz tagen zu Beginn jedes Schuljahres die Klassenpflegschaften der einzelnen Klassen, denen alle Eltern einer Klasse angehören.

Diese Eltern wählen eine/einen Vorsitzende/n und eine/n Stellvertretende/n aus ihren Reihen. Vorsitzende bzw. Stellvertretung sind als Ansprechpartner:innen für Eltern und Klassenleitung zu verstehen. Die Klassenpflegschaft begleitet die Klassenleitung in organisatorischen Belangen, berät die pädagogische Arbeit innerhalb der Klasse und verantwortet eigene Bereichen wie z.B. Feierlichkeiten.

Erst wenn keine Übereinstimmung zwischen Klassenleitung und Elternschaft zustande kommt, wendet sich der Vorstand der Klassenpflegschaft an die Schulleitung. 

Die Vorsitzende/der Vorsitzender gilt als in die Schulpflegschaft abgeordnet und nimmt an den Sitzungen der Schulpflegschaft teil.